Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

… für die Dienstleistungen der consolution.at publishing services

1 Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen, die Jürgen Reis, Steggasse 2, A-6850 Dornbirn, Österreich (im Nachfolgenden kurz als „consolution.at publishing services“ bezeichnet) – im Rahmen seiner Eigenverleger-, PR-Texter-, Autoren-, und Podcaster- und Consultant-Tätigkeit – seinen Kunden anbietet. Den primären Hintergrund für diese Dienstleistungen bilden Jürgen Reis’ Expertisen, die er sich seit der Entstehung seines ersten, im Eigenverlag publizierten Sportfachbuchs „Das Peak-Prinzip“ im Jahre 2004 und bei den Folgeprojekten aneignete, zu welchen Bücher, Hörbücher, Audiocasts, DVDs sowie diverse Print-, Web- und YouTube-Produktionen gehören. Teilweise basieren die consolution.at publishing services Dienstleistungen jedoch auch auf seiner IT-Unternehmer-Tätigkeit, im Zuge derer er zwischen 1996 bis 2006, mit einem Kernteam aus zehn Experten, datenbankbasierende Internetlösungen und Multimediaprojekte realisierte. Zu den konkreten Dienstleistungen der consolution.at publishing services zählen primär:

• Marketing- und Projektumsetzungs-Konzepte für Print-, Web-, Podcast-, Multimedia- und Social-Media-Projekte des Kunden.

• Konzeption, Erstellung und/oder Detailausarbeitungen von unterschiedlichsten Texten sowie Illustrationen nach den Wünschen und Zielsetzungen des Kunden.

• Marketing-Consultings, beziehungsweise spezifische Beratungen in Hinblick auf optimale Fertigungs-, Produktions-, Vertriebs- und Promotionsmaßnahmen insbesondere für Bücher, E-Books, Hörbücher u.ä.

• IT-Consultings, beziehungsweise Beratungen für eine zweckmäßige Hard- und Softwareausstattung sowie deren Konfiguration für die mögliche selbstständige Umetzung kundeneigener Print-, Web-, Social-Media-, Multimedia- und Podcast-Projekte, inklusive Empfehlungen für eine dafür geeignete Datensicherungsstrategie. Dazu zählen gegebenenfalls auch spezifische Einschulungen.

• Layoutvorschläge und -Umsetzungen für Print- und Webprojekte des Kunden sowie diverse Hilfestellungen bei der Umsetzung von Multimedia-, Web-, Social-Media- und Podcastprojekten.

• Know-how-Transfer aus den Bereichen Podcasting von technischen Grundlagen bishin zu Coaching in Hinblick auf eine optimale Rhetorik sowie die Moderation und Interviewführung bei diesbezüglichen Projekten des Kunden. Bei Wunsch auch Gastmoderationen – beispielsweise mit Jürgen Reis als Interviewer eines Unternehmens-Audiocasts.

• Kommunikations- und Schreibcoaching inklusive gezieltem, diesbezüglichem Mentaltraining.

• Onlinemarketing-Consulting und konkrete Hilfestellungen bei der Umsetzung entsprechender Strategien.

Nicht alle diese Dienstleistungen sind in den folgenden Punkten dieser AGB vollständig ausgeführt. Der Hauptgrund dafür sind die oftmals erheblichen Unterschiede in Hinblick auf das konkrete Projekt beziehungsweise die spezifischen Kundenanforderungen. In solchen Fällen werden – üblicherweise im Zuge der Angebots- und Beratungsphase – entsprechende Zusatzvereinbarungen getroffen. Dennoch stellen diese AGB stets die Grundbasis für eine Kooperation mit consolution.at publishing services dar und behalten – wenn nicht schriftlich anderweitig fixiert – deren Gültigkeit in vollem Umfang bei.

1.2 Bei einer Kooperation mit consolution.at publishing services – welche, laut Punkt 2, bereits mit der Angebots- und Beratungsphase beginnt – stimmt der Interessent oder künftige Kunde zugleich diesen AGB zu. Änderungen von diesen Vereinbarungen werden nur akzeptiert, wenn diese, vor der Beauftragung von consolution.at publishing services, eindeutig schriftlich fixiert und von Jürgen Reis persönlich signiert wurden. Nicht akzeptiert werden insbesondere eventuell vorhandene AGB des Kunden.

1.3 Nicht zur Anwendung kommen diese AGB für anderweitige Dienstleistungen vonseiten Jürgen Reis wie beispielsweise Private-Coachings und Trainingslager mit Coachees. In diesen Fällen kommen separate Vereinbarungen zum Zug, wie der aktuelle Coachingvertrag von Jürgen Reis. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für consolution.at publishing (Bücher, Hörbücher, E-Books und DVDs von Jürgen Reis) finden Sie im Untermenüpunkt „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ im Hauptmenüpunkt „Kontakt“ oder unter diesem Direktlink. Zu unserer allgemeinen Datenschutzerklärung gelangen Sie über den Untermenüpunkt „Datenschutzerklärung“ im Hauptmenüpunkt „Kontakt“ oder über diesen Direktlink. Zu den AGB für Seminare und Workshops sowie sonstige Bildungsangebote der Peak Elite Academy gelangen Sie über den Untermenüpunkt „Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Datenschutz“ im Hauptmenüpunkt „Personal Coaching & Seminare“ oder über diesen Direktlink.

2 Angebots- und Beratungsphase inklusive Konzept- und Ideenschutz

2.1 So dies nicht bereits im Vorfeld eindeutig anderweitig vereinbart wurde, sind sämtlichen Beratungen sowie Vorabkonzepte und Angebote vonseiten consolution.at publishing services bis zur Auftragserteilung durch den Kunden unverbindlich und kostenlos.

2.2 Dennoch beginnt die Kooperation mit consolution.at publishing services bereits in dieser Angebots- und Beratungsphase. Grund dafür ist, dass unsere Ideen, welche wir dem Interessenten eventuell in mündlicher oder konzeptioneller Form – beispielsweise anhand von Stichworten oder Skizzen – übermitteln, geschützt sind. Das ist, so wie diese Besonderheiten aufweisen, selbst dann der Fall, wenn diese mündlich oder schriftlich übermittelten Ideen keine Schöpfungshöhe im urheberrechtlichen Sinne erreichen. Dies begründet sich in der Tatsache, dass derartige Initiale Schlagworte und Skizzen – betreffen diese zum Beispiel den Titel eines Projektes oder ein dazugehöriger Logo-Entwurf sowie eine Marketingstrategie-Umschreibung – bereits maßgeblich am schlussendlichen Projekterfolg beteiligt sein können. Auch sind solche Vorarbeiten unter Umständen für consolution.at publishing services mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden. Eine Weiterverwendung respektive Nutzung dieser Informationen durch den Interessenten oder durch ihn beauftragte Dritte – ohne die bei consolution.at publishing services angefragten und angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen – ist deshalb nicht gestattet. Sollten Sie dies als Interessent dennoch wünschen, sprechen Sie uns bitte möglichst rasch während der Angebots- und Beratungsphase offen darauf an, um eine, für beide Seiten faire Lösung zu eruieren. Ein solcher Lösungsweg könnte beispielsweise das Übertragen der uneingeschränkten Nutzungsrechte der Ideen an den Interessenten, für eine einmal zu bezahlende Aufwandsentschädigung an consolution.at publishing services, darstellen.

2.3 Nicht zum Zuge kommt der Konzept- und Ideenschutz freilich beim Ausnahmeszenario, in welchem der Interessent – entsprechend faktisch dokumentiert – belegt, dass ihm die Idee bereits vor der Präsentation durch consolution.at publishing services selbst einfiel.

3 Beauftragung von Partnern innerhalb des consolution.at publishing services Netzwerks und Involvierung Dritter

3.1 consolution.at publishing services besteht aus einem Netzwerk aus Partnern, die mit Jürgen Reis teilweise bereits seit Jahrzehnten kooperieren. Dabei handelt es sich üblicherweise um selbstständige, freie Mitarbeiter, die – je nach Auftrag – für bestimmte Aufgaben, respektive Dienstleistungen wie beispielsweise Layout- oder Musikerstellung hinzugezogen werden. In diesem Fall übernimmt Jürgen Reis die Koordination des Teams sowie die Kommunikation mit dem Kunden, die normalerweise direkt über ihn verläuft. Genauso erfolgt die Vergütung der Partnerleistungen im Rahmen der Rechnungen von consolution.at publishing services. Die Partner arbeiten auch im Rahmen dieser consolution.at publishing services AGB, wodurch die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen stets die Basis der Zusammenarbeit bilden.

3.2 Werden externe Dritte außerhalb des consolution.at publishing services Netzwerks, wie beispielsweise Druckereien, hinzugezogen übernimmt jedoch consolution.at publishing services – wenn erwünscht – nur die Rolle der Projektleitung und Kommunikation mit dem Drittunternehmen. In diesem Falle einsteht jedoch eindeutig ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Unternehmen. Jegliche Haftung für Schäden, die der Kunde durch diese Firmen erleidet – zum Beispiel bei Lieferverzug oder Fehler – durch consolution.at publishing services ist ausgeschlossen. Es gelten in einem solchen Fall die AGB und Vereinbarungen, die mit dem Drittunternehmen vereinbart wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn consolution.at publishing services das hinzugezogene Drittunternehmen – beispielsweise aufgrund positiver Vergangenheitserfahrungen – empfahl.

3.3 Ein Ende der Kooperation mit consolution.at publishing services ändert nichts an eventuell weiterhin geltenden Vertragsverpflichtungen gegenüber Drittunternehmen außerhalb des consolution.at publishing services Netzwerks, denen der Kunde nachzukommen hat. Dies gilt auch für den Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung, laut Punkt 5 dieser AGB.

4 Beauftragung, Auftragsausführung und Mitwirken durch den Kunden

4.1 Normalerweise erstellen wir am Ende der Angebots- und Beratungsphase ein schriftliches Angebot mitsamt den Rahmenbedingungen für eine zielführende Kooperation. Mit der Unterzeichnung des Offerts akzeptiert der Kunde die Vorschläge und Bedingungen vonseiten consolution.at publishing services. Die soeben beschriebenen Schritte können jedoch auch mündlich vonstattengehen, was nichts an deren Rechtsverbindlichkeit ändert. consolution.at publishing services behält sich das Recht vor, während der Angebots- und Beratungsphase – jederzeit und ohne die Nennung von Gründen – auf eine Angebotslegung zu verzichten und somit von einer Beauftragung abzusehen.

4.2 Bei der anschließenden Auftragsausführung besteht für consolution.at publishing services – auf Basis der im Zuge der Angebots- und Beratungsphase vereinbarten Rahmenbedingungen – Gestaltungsfreiheit.

4.3 Für eine effiziente und termingerechte Auftragsausführung ist consolution.at publishing services üblicherweise auf eine entsprechendes Mitwirken durch den Kunden angewiesen. Typische Beispiele hierfür sind die Freigabe von Vorschlägen im Zuge der Projektumsetzung oder die Zurverfügungstellung von Ausgangsdaten wie beispielsweise Textfakten, Logos oder Fotografien. Der Kunde akzeptiert, dass diesbezügliche Verzögerungen, vor allem bei den Freigaben, nachträgliche Korrekturen von Daten oder unvollständige Informationen, zu Terminverzögerungen für das Gesamtprojekt sowie zusätzlichen, nicht im Angebot inkludierten Kosten führen können. Darüber hinaus ist der Kunde dafür verantwortlich, die projektbezogene Verwendbarkeit der Ausgangsdaten aus rechtlicher Sicht sicherzustellen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unbedingt Punkt 8.2 dieser AGB.

5 Vorzeitige Vertragsauflösung

5.1 Der Kunde ist dazu berechtigt, jederzeit einen Vertrag mit consolution.at publishing respektive ein in Auftrag gegebenes Projekt vorzeitig aufzulösen, wenn dafür triftige Gründe vorliegen. Ein triftiger Grund ist beispielsweise, wenn consolution.at publishing – auch nach schriftlicher Ermahnung und dem Verstreichen einer mindestens einwöchigen Nachfrist, für eine entsprechende Korrektur des Vorgehens oder Verhaltens – gegen elementare Bestandteile der des Auftrags zugrunde liegenden Rahmenbedingungen verstößt.

5.2 Auch consolution.at publishing behält sich das Recht vor, fristlos einen Vertrag vorzeitig aufzulösen, wenn triftige Gründe dafür gegeben sind. Insbesondere zählen zu solchen Begründungen folgende Kriterien:

• Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, beispielsweise aufgrund nicht beglichener Teilrechnungen.

• Aufgrund von differierender Ansichtsweisen oder sonstiger zwischenmenschlicher Faktoren kommt unserer Auffassung nach eine professionelle Kooperation mit dem Kunden nicht zustande.

• Die Auftragsausführung ist wegen Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, nicht möglich.

• Ein entsprechendes Mitwirken durch den Kunden, laut Punkt 4.3 dieser AGB – trotz Erinnerungen und realistischer Nachfristen – ist nicht gegeben.

• Verstösse gegen elementare Bestandteile der Rahmenbedingungen für den Auftrag oder gegen Punkte dieser AGB, die – auch nach schriftlicher Ermahnung und dem Verstreichen einer mindestens einwöchigen Nachfrist, für eine entsprechende Korrektur des Vorgehens oder Verhaltens – fortgesetzt werden.

5.3 Unabhängig davon, ob der Kunde oder consolution.at publishing services eine vorzeitige Vertragsauflösung veranlasste, gehen wir im Anschluss wie folgt vor: Alle, bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung erbrachten Leistungen werden – nach tatsächlichem Aufwand – abgerechnet. Dies bedeutet, dass sowohl bis zu diesem Zeitpunkt eventuell bereits fertiggestellte Teile eines Projekts, als auch jene, die sich noch in Arbeit befanden, verrechnet werden. Darüber hinaus verrechnen wir Lizenzen, die wir – laut Angebot oder vorheriger Absprache mit dem Kunden – für das Projekt kauften. Typische Beispiele dafür wären Nutzungsrechte für Fotografien oder spezielle Schriftarten für ein Web- oder Printprojekt. Auch alle anderen schon getätigten Aufwendungen – so sie Teil des Angebots waren oder mit dem Kunden abgesprochen wurden – werden verrechnet. Mit der vollständigen Bezahlung dieser Abschlussrechnung erwirbt der Kunde, für die bereits komplettierten Projektteile, das uneingeschränkte Nutzungsrecht. Keinerlei Nutzungsrechte bestehen jedoch für die noch nicht bearbeiteten oder abgeschlossenen Projektteile. Grund dafür ist, dass beispielsweise hinter den Ideen und Vorentwürfen, die consolution.at publishing services im Zuge der Angebots- und Beratungsphase unentgeltlich erstellte, möglicherweise erhebliche Arbeitsaufwände stehen, die – aufgrund der vorzeitigen Vertragsauflösung – nicht oder nur zu Teilen abgegolten wurden. Möchten Sie derartige Projektteile dennoch nutzen, sprechen Sie uns bitte möglichst frühzeitig im Zuge der vorzeitigen Vertragsauflösung  offen darauf an, um eine, für beide Seiten faire Lösung zu eruieren. Ein solcher Lösungsweg könnte beispielsweise das Übertragen der uneingeschränkten Nutzungsrechte der Ideen an den Kunden, für eine einmal zu bezahlende Aufwandsentschädigung an consolution.at publishing services, darstellen. Bitte beachten Sie bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung darüber hinaus, dass – wie wir es unter Punkt 3.3 dieser AGB ausführten – möglicherweise weiterhin geltende Vertragsverpflichtungen gegenüber Drittunternehmen bestehen, die Sie als Kunde zu erfüllen haben.

5.4 Jegliche Ansprüche an consolution.at publishing services auf Schadenersatz oder sonstige finanzielle Entschädigungen, respektive Ausgleichszahlungen, die in Verbindung mit nicht, nur teilweise und/oder nicht termingerecht abgeschlossenen Projekten stehen, sind ausgeschlossen. Bitte beachten Sie in diesem Kontext auch Punkt 11 dieser AGB.

6 Honorare, Teilrechnungen, Zahlungskonditionen und Eigentumsvorbehalt

6.1 Angebote vonseiten consolution.at publishing services sind unverbindlich. Es handelt sich dabei um Honorareinschätzungen, die üblicherweise auf vorangegangenen, ähnlichen Projekten basieren. Dennoch sind wir bemüht, den Rahmen unserer Offerte nicht zu überschreiten, beziehungsweise im Idealfall die Leistungen, die vom Kunden beauftragt wurden, unter dem ursprünglich geschätzten Arbeitsaufwand zu erbringen. Unsere Honorarabrechnungen erfolgen nach tatsächlichem Arbeitsaufwand. Darüber hinaus verrechnen wir Lizenzen, die wir – laut Angebot oder vorheriger Absprache mit dem Kunden – für das Projekt kauften (beispielsweise Nutzungsrechte für Fotografien oder Schriftarten für ein Web- oder Printprojekt), sowie sonstige Aufwendungen – ebenfalls laut Offert oder Absprache mit dem Kunden.

6.2 consolution.at publishing services verpflichtet sich, den Kunden so rasch als machbar zu informieren, sowie es sich abzeichnet, dass das im Angebot veranschlagte Budget voraussichtlich überschritten wird. Ziel ist anschließend ein konstruktiver Dialog, um eine für beide Seiten optimale Lösung zu finden. Dies könnte freilich auch bedeuten, dass das Projekt – falls realisierbar – in einer kostengünstigeren Version umgesetzt wird, um im Rahmen des ursprünglich anvisierten Budgets zu bleiben.

6.3 Jede erbrachte Leistung kann – falls nicht anderweitig im Vorfeld vereinbart – nach deren Fertigstellung von consolution.at publishing services in Rechnung gestellt werden. Dies bedeutet, dass bei einem in Arbeit befindlichen Gesamtprojekt üblicherweise auch regelmäßig Teilrechnungen über bereits komplettierte Projektteile ausgestellt werden können.

6.4 Alle consolution.at publishing services sind sofort nach Erhalt und ohne jegliche Abzüge zu bezahlen. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, verrechnen wir Verzugszinsen von 10 % p.a. Darüber hinaus hat der Kunde alle Inkasso- und Mahnspesen sowie die Kosten für eine gerichtliche und/oder außergerichtliche Rechtsvertretung zu tragen.

6.5 Alle consolution.at publishing services Leistungen, respektive Teile eines Projekts, bleiben, bis zur vollständigen Bezahlung der diesbezüglichen Teilrechnungen und der Abschlussrechnung, im Eigentum von consolution.at publishing. Im Falle eines Insolvenz- oder Exekutionsverfahrens hat der Kunde consolution.at publishing unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Zudem verpflichtet sich der Kunde im Zuge eines derartigen Verfahrens, darin involvierte Dritte ausdrücklich über diesen Eigentumsvorbehalt zu informieren.

7 Nutzungsrecht

Nach Projektabschluss und der vollständigen Bezahlung der diesbezüglichen Abschlussrechnung, erwirbt der Kunde – für das vonseiten consolution.at publishing services umgesetzte Projekt – das uneingeschränkte Nutzungsrecht.

8 Haftung

8.1 Bei manchen Projekten kann – vor allem wenn diese im gewerblichen Bereich oder in der Werbung eingesetzt werden – eine branchenspezifische juristische Abklärung empfehlenswert, wenn nicht sogar erforderlich sein. consolution.at publishing services kann hierbei zwar üblicherweise oberflächliche und generelle Hinweise, primär aufgrund von Erfahrungswerten und Internetrecherchen, beisteuern. Schlussendlich liegt es jedoch in der alleinigen Verantwortung des Kunden, das Projekt – insbesondere was die urheberrechtliche, werberechtliche und markenrechtliche Lage betrifft – eventuell vor dessen Freigabe und Verwendung, einem branchenversierten Rechtsexperten vorzulegen. In manchen Fällen kann möglicherweise nur ein spezialisierter Jurist entscheiden, ob das Projekt bedenkenlos eingesetzt werden kann oder gegebenenfalls beispielsweise Änderungen vorzunehmen sind. Gibt der Kunde ein Projekt oder Teile davon frei, gehen wir stets davon aus, dass dieses nicht nur aus inhaltlicher, sondern falls notwendig auch aus rechtlicher Sicht, entsprechend geprüft wurde. Wir halten hiermit ausdrücklich fest, dass ursachenunabhängig jegliche Haftung für Negativkonsequenzen ausgeschlossen ist, die dem Kunden oder sonstigen Involvierten – ob direkt oder indirekt – entstehen, die in Zusammenhang mit Projekten, die consolution.at publishing services umsetzte, stehen. Auch hat der Kunde in diesem Zusammenhang consolution.at publishing services bezüglich jeglicher Ansprüche vonseiten Dritter schad- und klaglos zu halten.

8.2 Wie bereits unter Punkt 4.3 skizziert, bitten wir den Kunden, bei den Ausgangsdaten idealerweise schon im Vorfeld abzuklären, ob und inwieweit diese aus rechtlicher Sicht verwendet werden dürfen. Berücksichtigen Sie, dass beispielsweise diesbezügliche, nachträgliche Korrekturen zu erheblichen Mehrkosten und Terminverzögerungen führen können. Jegliche Haftung für Negativkonsequenzen für den Kunden oder sonstige Involvierten, die aufgrund von rechtlich nicht einwandfreien Ausgangsdaten, wie Textfakten, Logos oder Fotografien entstehen, ist ebenfalls – wie in Punkt 8.1 ausführlich geschildert – ausgeschlossen. Zudem hat der Kunde auch in diesem Zusammenhang consolution.at publishing services bezüglich etwaiger Ansprüche vonseiten Dritter schad- und klaglos zu halten.

9 Offene Daten

9.1 Üblicherweise setzen wir, für die Erstellung und Bearbeitung aller unserer Projekte, auf den jeweiligen Arbeitsbereich spezialisierte, professionelle Softwarelösungen ein. Diese Programme versorgten wir normalerweise über Jahre hinweg nicht nur mit Updates, sondern auch zahlreichen Erweiterungen, welche wir teilweise auch selbst programmierten. Diese Voraussetzungen ermöglichen uns eine grundsätzlich sehr effiziente Arbeitsweise gepaart mit der Erfüllung hoher Qualitätsmaßstäbe. Die Dateien, auf denen, innerhalb dieser Softwarelösungen, unsere Projekte basieren und die beispielsweise auch eine spätere Änderung derer Inhalte erlauben, werden fachsprachlich als offene Daten, Rohdaten oder source files bezeichnet. Bitte beachten Sie, dass das unter Punkt 7 dieser AGB beschriebene Nutzungsrecht nicht das Aushändigen unserer offenen Daten an den Kunden inkludiert. Der Grund dafür ist, dass sich diese originalen Rohdaten im Normalfall nur mit den vorhin skizzierten, hoch spezialisierten und individuell erweiterten Softwarelösungen, in Kombination mit unserem, ebenfalls äußerst spezifischen Wissen, entsprechend weiterverwenden respektive bearbeiten lassen. Wünschen Sie sich jedoch dennoch eine Projektumsetzung, welche Sie als Kunde selbst oder von Ihnen beauftragte Dienstleister zukünftig selbstständig bearbeiten können, sprechen Sie uns bitte möglichst frühzeitig während der Angebots- und Beratungsphase darauf an. Wir werden anschließend versuchen, eine für beide Seiten optimale Lösung zu eruieren. Ein solcher Lösungsweg könnte im Idealfall beispielsweise das Erstellen des Projekts anhand von speziellen Arbeitstechniken sein, die uns schlussendlich einen Export in eine Rohdatenvariante erlauben, die sich standardsoftware-kompatibel gibt. Diese, für Sie als Kunde optimierten und bei Projektabschluss mitübergebenen, offenen Daten könnten somit grundsätzlich weiterbearbeitet werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass dazu zusätzlich beim jeweiligen Rechteinhaber zu erwerbende Softwarelizenzen vonnöten sein können. Auch unser Umsetzungsaufwand für das Projekt fällt in einem solchen Fall in aller Regel höher aus.

9.2 Informiert uns der Kunde erst nach einer Beauftragung oder nach Projektabschluss darüber, dass er eine entsprechend optimierte Rohdatenbereitstellung – wie soeben unter Punkt 9.1 beschrieben – wünscht, kann die Erbringung dieser Zusatzleistung für uns einen erheblichen Arbeitsaufwand darstellen. In Einzelfällen bedarf dies grundsätzlich einer Neukonzeption und -Umsetzung des Projekts oder Teilen davon und der Anwendung von elementar abweichenden Arbeitstechniken, im Vergleich zum ursprünglichen Projekt. Auf jeden Fall setzt ein solcher Schritt eine separate Beauftragung von consolution.at publishing services, laut Punkt 4 dieser AGB, voraus.

9.3 Beauftragt uns ein Kunde mit einem Projekt, das auf offenen Daten eines anderen Dienstleisters (beispielsweise einer Werbeagentur, mit welcher zuvor kooperiert wurde) basiert, hat der Kunde sicherzustellen, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Insbesondere muss dem Kunden vom Urheber das sogenannte Bearbeitungsrecht – auch für eine Bearbeitung durch einen Dienstleister wie consolution.at publishing services – eingeräumt worden sein. Bei diesbezüglichen Ansprüchen vonseiten Dritter hat der Kunde consolution.at publishing services schad- und klaglos zu halten.

10 Betreuung und Löschung von Internetpräsenzen und Onlineinhalten

10.1 Grundsätzlich bedarf eine Homepage von Anbeginn an einer kontinuierlichen und gewissenhaften Betreuung. So wollen zum Beispiel bei firmeninternen Änderungen oftmals auch im Onlinebereich entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Zudem gilt es in einem solchen Fall zumeist, die AGB zu aktualisieren und auch online in einer neuen Version zu publizieren. Zusätzlich können das Impressum und die Datenschutzerklärung hiervon betroffen sein. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn der Gesetzgeber Änderungen ausspricht, wobei zu beachten ist, dass AGB, Datenschutzerklärung und Impressum normalerweise auch bei anderen Unternehmensauftritten im Internet – beispielsweise bei Social-Media-Präsenzen – angeführt und stets aktuell sein müssen. Zudem sind, neben regelmäßigen Datensicherungen der Onlineinhalte, auch Sicherheitskontrollen und -Updates, unserer Beurteilung zufolge, absolut obligatorisch. So haftet zum Beispiel grundsätzlich der Websitebetreiber (im Normalfall der Kunde), wenn Cyberkriminelle die Homepage hacken und die Internetpräsenz – aufgrund dort eingeschleuster und zugänglich gemachter Schadsoftware – möglicherweise zu einer massiven, öffentlichen Bedrohung im Internet wird. Auch erfordert eine Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung grundsätzlich unter anderem eine umgehende Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb einer 72-Stundenfrist. DSGVO-Verletzungen sind übrigens ebenfalls häufig die Folge von cyberkriminellen Angriffen auf Internetpräsenzen. Neben der Homepage sollten auch sonstige Unternehmensauftritte im Internet – beispielsweise Social-Media-Präsenzen – unbedingt regelmäßig auf unerwünschte Aktivitäten geprüft werden, um gegebenenfalls möglichst unverzüglich notwendige Maßnahmen einzuleiten. Bitte beachten Sie, dass die Verantwortung für eine entsprechende Betreuung von Internetpräsenzen und Onlineinhalten in der Verantwortung des Kunden liegt. Sie haben also dafür zu sorgen, dass Aufgaben, wie die soeben beschriebenen, fortlaufend und verlässlich – unternehmensintern oder durch einen qualifizierten externen Dienstleister – erledigt werden. Jegliche Haftung für Versäumnisse und andere Nachlässigkeiten unsererseits in diesem Bereich sind – laut Punkt 8 dieser AGB – ausgeschlossen. Soll consolution.at publishing services diesbezügliche Hilfestellungen bei der Betreuung von Onlineangeboten bieten, bitten wir Sie, uns dies im Zuge der Angebots- und Beratungsphase mitzuteilen, wobei wir bei juristischen Texten, wie AGB, Impressum und Datenschutzerklärung generell die Kooperation mit einem versierten Rechtsexperten für optimal halten. Informiert uns ein Kunde erst nach einer Beauftragung oder nach Projektabschluss darüber, dass Hilfestellungen bei derartigen Online-Betreuungsaufgaben erwünscht sind, setzt dies eine separate Beauftragung von consolution.at publishing services, laut Punkt 4 dieser AGB, voraus.

10.2 Das nachträgliche Ändern oder Löschen von Onlineinhalten aller Art, kann in der Praxis ein aufwendiges, in manchen Fällen sogar quasi unmögliches Unterfangen darstellen. Dies gilt insbesondere für digitale Inhalte, die außerhalb der eigenen Homepage publiziert werden. Doch selbst bei Webcontent einer eigenen Website können beispielsweise Fremdseiten Inhalte übernehmen und auf deren Portalen veröffentlichen – zumeist mit dem Ziel von Werbeeinnahmen, die durch entsprechend mitplatzierte Einblendungen erzielt wird. Problematisch ist dabei, dass derartige Homepages primär von außerhalb der EU betrieben werden, was die Geltendmachung eventueller Rechtsansprüche erheblich erschweren kann. In der Praxis sind solche Bemühungen, um eine Änderung oder Löschung der Inhalte zu erreichen – vor allem für klein- und mittelständige Unternehmen – möglicherweise mit einem hohen Aufwand und zugleich begrenzten Erfolgschancen verbunden. Zudem besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Onlineinhalte – auch wenn diese nur für eine kurze Zeit im Internet präsent waren – zwischenzeitlich zum Training eines Modells für Maschinenlernen oder künstliche Intelligenz herangezogen wurden. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass die Informationen – vielleicht auch zu einem späteren Zeitpunkt – weiterhin im Internet abrufbar bleiben, selbst wenn diese – zum Beispiel auf der Homepage oder auf einem Social-Media-Portal – erfolgreich gelöscht oder geändert wurden. Auch hierbei befindet sich der Sitz der Unternehmen hinter solchen Systemen oftmals außerhalb der EU, was die Geltendmachung eventueller Rechtsansprüche erheblich erschweren kann. consolution.at publishing services bietet Ihnen gerne entsprechende Hilfestellungen beim Ändern oder Löschen von Onlineinhalten an. Dies bedarf jedoch – so nicht eindeutig bereits während der Angebots- und Beratungsphase festgelegt – einer separaten Beauftragung, laut Punkt 4 dieser AGB. Eine Garantie für eine langfristig-internetweite Änderung oder Löschung können wir – ob der soeben beschriebenen Faktenlage – nicht aussprechen. Wir halten hiermit ausdrücklich fest, dass jegliche Haftung unsererseits, die in Zusammenhang mit publizierten Onlinedaten stehen – laut Punkt 8 dieser AGB – ausgeschlossen ist.

10.3 Löschung von Internetpräsenzen

Das Löschen einer gesamten Internetpräsenz ist grundsätzlich ein anspruchsvolles Vorhaben, das gewissenhafte Vorausplanung und ein strategisches Agieren erfordert. Beispielsweise können bei vorschnell-unbedachten Komplettlöschungen E-Mail-Accounts oder aktive Kundensupport-Chats versehentlich mitgelöscht werden. Auch gilt es üblicherweise, zum Beispiel diverse Verknüpfungen mit anderen Onlinepräsenzen vor der Löschung zu eruieren und entsprechend zu korrigieren oder zu entfernen. consolution.at publishing services bietet Ihnen gerne Hilfestellungen beim Löschen von Internetpräsenzen an. Dies bedarf jedoch – so nicht eindeutig bereits während der Angebots- und Beratungsphase festgelegt – einer separaten Beauftragung, laut Punkt 4 dieser AGB. Bitte beachten Sie – aufgrund der in Punkt 10.2 beschriebenen Gründe – dass auf der Internetpräsenz zuvor publizierte Inhalte, selbst nach deren Löschung, grundsätzlich auch zukünftig im Internet abrufbar bleiben können. Eine Garantie für eine langfristig-internetweite Löschung können wir – wie schon im vorangegangenen Punkt dieser AGB beschrieben – nicht aussprechen. Auch ist, wie ebenfalls im vorangegangenen Punkt und unter Punkt 8 geschildert, jegliche Haftung, die in Zusammenhang mit veröffentlichten Onlinedaten steht, ausgeschlossen.

11 Termine

11.1 Das penible Einhalten vereinbarter Termine, genießt bei uns grundsätzlich einen sehr hohen Stellenwert. Dennoch verstehen sich alle, ein Projekt betreffend Termine, die wir im Zuge der Angebots- und Beratungsphase angeben, als unverbindliche Prognosen – außer dies wurde eindeutig anderweitig festgelegt und schriftlich fixiert. Die Schätzungen beruhen üblicherweise auf Erfahrungswerten aus vorangegangenen Projekten. Verzögerungen, vor allem was die Abgabe von Projektteilen oder den Abschluss des Projekts angeht, können insbesondere dann eintreffen, wenn unsere Arbeit, ganz oder teilweise – durch Geschehnisse, die auf höherer Gewalt oder anderen schwerwiegenden und durch uns unverschuldeten Ereignissen basieren – eingeschränkt oder verunmöglicht wird. Mögliche Szenarien hierfür wären:

  • Ausfälle oder erhebliche Probleme mit unseren IT-Systemen – ob hard- oder softwareseitig.
  • Krankheitsfälle im consolution.at publishing services Team
  • Wiederholte Stromnetz- und/oder Internetausfälle

consolution.at publishing services verpflichtet sich, sowie sich Terminverschiebungen abzeichnen, den Kunden raschestmöglich zu informieren – auch in Hinblick auf die Dauer der Verzögerungen. Zudem werden wir den Kunden regelmäßig über die gegenwärtige Situation auf dem Laufenden halten. Sollte jedoch nach vier Wochen keine professionell-geregelte Wiederaufnahme der Arbeiten möglich sein, ist sowohl der Kunde, als auch consolution.at publishing services – grundsätzlich laut Punkt 5 – zu einem Vertragsrücktritt berechtigt.

11.2 Tritt offensichtlich keine Ursache, laut Punkt 11.1, ein und geraten wir dennoch in Terminverzug, ist der Kunde ebenfalls zu einer Vertragsauflösung berechtigt. Dies bedarf jedoch einer schriftlichen Ermahnung und dem Verstreichen einer mindestens einwöchigen Nachfrist, in der wir keine, die Situation idealerweise plausibel-klärende Stellungnahme – in Hinblick auf den nicht eingehaltenen Termin und den aktuellen Stand der Arbeiten am Projekt, inklusive einer Prognose, bezüglich dessen voraussichtlichen Finalisierung – abgaben.

11.3 Jegliche Ansprüche an consolution.at publishing services auf Schadenersatz oder sonstige finanzielle Entschädigungen, respektive Ausgleichszahlungen, die in Verbindung mit nicht, nur teilweise und/oder nicht termingerecht abgeschlossenen Projekten stehen, sind ausgeschlossen.

12 Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts.

12.2 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird in einem solchen Fall durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

12.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das für 6850 Dornbirn, Österreich örtlich und sachlich zuständige Gericht.